Hauptinhalt

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Marketingservice Thomas Mikscha GmbH, Messestr. 6, 3100 St. Pölten

Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Marketingservice Thomas Mikscha GmbH (in Folge MSTM genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von MSTM ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Verrechnung
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von MSTM für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. MSTM ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von MSTM, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen. Alle für MSTM entstandenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (zB außergewöhnliche Versandkosten, Reisen etc.) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von MSTM schriftlich veranschlagt wurde, um mehr als 25 Prozent übersteigen, wird MSTM den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten, die aus welchem Grund auch immer, nicht zur Ausführung gelangen, gebührt MSTM eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich MSTM zurückzustellen.

Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht MSTM ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält MSTM nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von MSTM; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an MSTM zurückzugeben. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und nicht von MSTM verwertet, so ist MSTM berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verarbeitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von MSTM nicht zulässig.

Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von MSTM einschließlich jener aus Präsentationen (zB Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von MSTM und können von MSTM jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit MSTM darf der Kunde die Leistungen der MSTM nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von MSTM und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von MSTM, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von MSTM erforderlich. Dafür steht MSTM und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Angemessen ist grundsätzlich das in der Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 15 Prozent des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen von MSTM bzw. von Werbemitteln, für die MSTM konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Vertrages ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung von MSTM notwendig. Dafür stehen MSTM im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung, im Regelfall 20 Prozent zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

Freigaben
Alle Leistungen von MSTM (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Korrekturabzüge etc.) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen zwei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Sollte der Kunde Unterlagen zu spät übermitteln, kann sich der Zeitraum für die Freigabe verkürzen.

Termine
MSTM bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er MSTM eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an MSTM. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch MSTM. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von MSTM – entbinden MSTM jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

Printwerbung: Liefert der Kunde die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig – in der Regel vier Wochen vor Druckübergabe – bemächtigt er MSTM, den Wortlaut nach eigenem Ermessen zum Zeitpunkt der Erforderlichkeit zusammenzustellen. Für die Richtigkeit der Texte und deren Rechtsfolgen haftet der Kunde.

Onlinewerbung: Liefert der Kunde die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig – in der Regel 14 Tage vor Veröffentlichung– bemächtigt er MSTM, den Wortlaut nach eigenem Ermessen zum Zeitpunkt der Erforderlichkeit zusammenzustellen. Für die Richtigkeit der Texte und deren Rechtsfolgen haftet der Kunde.

Zahlung
Die Rechnungen von MSTM sind nach den angegebenen Zahlungsbedingungen zu begleichen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12 Prozent p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MSTM. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Bei Inseraten verrechnet MSTM eine Gestaltungspauschale von € 30,– ab der 3. Korrektur.

Gewährleistung, Schadenersatz, Stornokosten
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch MSTM schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch MSTM zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr gemäß § 294 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MSTM beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt MSTM keinerlei Haftung.

Printwerbung: Ist die in Auftrag gegebene Einschaltung durch Versehen verändert oder teilweise nicht aufgenommen, so beschränken sich die Ansprüche des Auftraggebers auf teilweisen oder vollständigen Erlass des Entgeltes für diese Einschaltung. Ansprüche, z. B. auf Neudruck oder Zurückhaltung des Beilegers, Einfügung oder Versendung von Berichtigungsnachträgen usw. sind ausgeschlossen. Farbabweichungen sind möglich. Stornokosten: 30 % des Auftragswertes nach Auftragserteilung, 50 % des Auftragswertes nach Anzeigenschluss laut Mediadaten, 100 % des Auftragswertes nach Erhalt des Korrekturabzuges.

Onlinewerbung: Stornokosten: 50 % des Auftragswertes nach Auftragserteilung.

Haftung
Die MSTM wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei dem von MSTM vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von MSTM vorgeschlagene Werbemaßnahme erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der MSTM für Ansprüche, die aufgrund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn MSTM ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet MSTM nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Der Kunde hält MSTM schad- und klaglos: der Kunde hat MSTM somit sämtliche finanzielle und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die MSTM aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Auftragnehmer haftet lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

Print & Onlinewerbung: Der Kunde ist für die wettbewerbsrechtliche Korrektheit verantwortlich. Eine Haftung seitens MSTM wird ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung der Vertragsvorgaben kann der Vertrag seitens MSTM gekündigt werden. Auftraggeber, für die MSTM als Vermittler tätig ist (z.B. Landesregierung, Gemeinden etc.) können für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Verträge gelten vorbehaltlich der Zustimmung des Auftraggebers.

Wickelrucksack
Mit der Auftragserteilung werden unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen akzeptiert. Beigestellte Produktproben & Printprodukte können an Anzahl und Art variieren. Irrtum und Liefermöglichkeiten bleiben vorbehalten. Alle Sendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Preisgarantie wird während der Vertragslaufzeit gewährt. Die Lieferung erfolgt zuzüglich Versandgebühren. Das Logo/der Schriftzug (beigestellt oder durch uns erstellt) wird für den Aufdruck der oben genannten Bestellmenge verwendet. Eine Änderung ist danach möglich. Material- sowie Farbabweichungen beim Rucksack bzw. Logoaufdruck sind möglich. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. MSTM behält sich vor, die Bestellung auch per Nachnahme zu liefern. Der Abruf des Kontingents muss innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgen (auch in Teilmengen möglich). Bei Mehrjahreskontingent-Vereinbarung Mindestabruf 2x pro Jahr. Bei Zahlungszielüberschreitung werden Mahnspesen in Rechnung gestellt. Reklamationen können nur innerhalb von acht Tagen anerkannt werden. Fehlerhafte Artikel müssen telefonisch oder schriftlich gemeldet werden, unangekündigte Retoursendungen werden nicht angenommen.

Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und MSTM ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von MSTM. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen MSTM und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von MSTM örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

Stand 1.1.2023